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Kohl darf Tonbänder mit Memoiren behalten


Altkanzler Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Der Bundesgerichtshof wies in letzter Instanz eine entsprechende Revision des Publizisten Heribert Schwan ab. Der hatte die Memoiren einst mit Kohl aufgenommen, war aber schon in mehreren Vorinstanzen mit dem Versuch gescheitert, Besitzansprüche auf die Bänder geltend zu machen.

Die Gespräche zwischen Kohl und Schwan fanden 2001 und 2002 statt. Auf deren Grundlage verfasste der Journalist schließlich drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis. Kohl beendete daraufhin die Zusammenarbeit.

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